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Hackfleisch

Nach der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind Lebensmittelunternehmer verpflichtet, Hackfleisch und Fleischzubereitungen – bei selbstschlachtenden Betrieben auch Schlachttierkörper – mikrobiologisch untersuchen zu lassen.

Fleischereien/Metzgereien, die Hackfleisch und Fleischzubereitungen in kleinen Mengen herstellen, können über einen Ausnahmeantrag an das zuständige Veterinäramt erreichen, dass die Anzahl der Untersuchungen von 5 Proben in der Woche auf je 1 Probe pro Jahr bzw. Halbjahr reduziert wird. 

Die Lebensmittelüberwachung ist angewiesen, sich bei Lebensmittelkontrollen Laborbefunde über mikrobiologische Untersuchungen von Hackfleisch, Fleischzubereitungen, Abklatschen sowie stichprobenartig von Fleischerzeugnissen vorlegen zu lassen. Seien Sie darauf rechtzeitig vorbereitet! 

Gerne bieten wir Ihnen diese Untersuchungen an. 

Ein Vorteil von vielen: Wir holen die Proben bei Ihnen ab.

Wie das geht? 

Wir schicken Ihnen auf Anfrage unsere FSK-Service – Box mitsamt Bechern, Abklatschröhrchen Kühlakku und Entnahmeanleitungen zu. 

Sie entnehmen die Proben selber, alles kommt wieder in die Box und Sie rufen unseren Abholservice an. Die Box wird noch am gleichen Tag bei Ihnen im Betrieb abgeholt und ist overnight am nächsten Morgen bei uns im Labor.

Kontakt

FSK-Institut GmbH
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