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Nährwerte

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011)) - ist die Kennzeichnung der Nährwerte auf der Verpackung vorverpackter Lebensmittel verpflichtend. 

Nachfolgende Nährstoffe müssen in dieser Reihenfolge angegeben werden (Big 7, bezogen auf 100 g bzw. 100 ml des Lebensmittels): 

  • Brennwert/Energiegehalt,
  • Fett,
  • Gesättigte Fettsäuren,
  • Kohlenhydrate,
  • Zucker,
  • Eiweiß und
  • Salz/Natrium

Wir analysieren die deklarationspflichtigen Nährwerte Ihrer Lebensmittel. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der normkonformen Etikettierung.

 „Kleine Handwerksbetriebe“ sind gem. Anhang V Nummer 19 der LMIV von der Deklarationspflicht ausgenommen. Das gilt für „Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in kleinen Mengen an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Verbraucher abgeben".

Laut Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger (ALS) in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen (ALTS) gelten als kleine Handwerksbetriebe solche, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro aufweisen.

Eine freiwillige Nährwertdeklaration bleibt jedoch zulässig.

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